Säule 3a 2026: Höchstbeträge, Nachzahlungen, Steuerersparnis
Stand November 2025. Reviewed von Martin Seeland, Jurist mit Big-Four-Manager-Erfahrung im internationalen Steuerrecht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Höchstabzüge bleiben 2026 unverändert gegenüber 2025: CHF 7'258 (Angestellte mit BVG) und CHF 36'288 (Selbstständige ohne BVG, max. 20% Nettoerwerbseinkommen).
- Die wichtigste Neuerung: Nachträgliche Einkäufe sind ab 2026 erstmals möglich. Wer 2025 keine Einzahlung geleistet hat, kann 2026 bis zu CHF 14'516 abziehen (regulärer Beitrag plus Nachzahlung für 2025).
- Steuerersparnis variiert stark nach Wohnort. Bei CHF 100'000 Einkommen liegt sie zwischen CHF 1'200 (Zug Stadt) und CHF 3'100 (Genf Stadt) pro Jahr.
- Bankkonten sind flexibler beim Bezug, Versicherungen bieten Risikoschutz aber oft hohe Abschlusskosten.
1. Höchstbeträge im Steuerjahr 2026
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 17. November 2025 bestätigt, dass die Höchstabzüge für die Säule 3a im Steuerjahr 2026 unverändert gegenüber 2025 bleiben.
| Kategorie | Maximalbetrag 2026 | Pro Monat |
|---|---|---|
| Angestellte mit BVG-Pensionskasse | CHF 7'258 | CHF 604.85 |
| Selbstständige ohne Pensionskasse | CHF 36'288 (max. 20% Nettoerwerbseinkommen) | max. CHF 3'024 |
Die Beträge leiten sich aus dem BVG-Maximum ab. Die maximale AHV-Rente 2026 beträgt CHF 30'240, das BVG-Maximum das Dreifache (CHF 90'720). Angestellte dürfen 8 Prozent davon einzahlen, Selbstständige ohne PK 40 Prozent.
BVG-Eintrittsschwelle beachten: Wer ein jährliches Erwerbseinkommen unter CHF 22'680 erzielt, ist von der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausgenommen und gilt in der Säule 3a als "ohne Pensionskasse" mit Anrecht auf den grossen Beitrag.
2. Die wichtigste Neuerung: Nachträgliche Einkäufe ab 2026
Der Bundesrat hat am 6. November 2024 die Änderung der BVV 3 (Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen) verabschiedet und per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Erstmals im Steuerjahr 2026 können Beitragslücken aus 2025 nachträglich ausgeglichen werden.
Bedingungen für nachträgliche Einkäufe (BVV 3 Art. 7a ff.)
- AHV-pflichtiges Einkommen: sowohl im Lückenjahr als auch im Einkaufsjahr erforderlich.
- Ordentlicher Jahresbeitrag muss im laufenden Jahr vollständig einbezahlt sein, bevor eine Nachzahlung möglich ist.
- Maximalbetrag pro Nachzahlung: CHF 7'258 (der "kleine Beitrag"), auch für Selbstständige.
- Zeitliche Obergrenze: maximal 10 Jahre rückwirkend.
- Früheste Anwendung: ab 2026 für das Jahr 2025. Lücken vor 2025 sind nicht nachholbar.
- Vorbezüge bis 5 Jahre vor Referenzalter schliessen Nachzahlungen aus.
Praxisbeispiel: Doppelabzug 2026
Eine Person hat 2025 CHF 0 in die Säule 3a einbezahlt. Im Jahr 2026 zahlt sie:
- CHF 7'258 als ordentlicher Beitrag 2026
- CHF 7'258 als Nachzahlung für die Lücke 2025
Total abzugsfähig 2026: CHF 14'516 statt sonst nur CHF 7'258. Bei einem mittleren Grenzsteuersatz von 30 Prozent macht das eine zusätzliche Steuerersparnis von rund CHF 2'000.
Wichtige Einschränkungen
- Beitragslücken aus 2024 und früher können nicht nachgezahlt werden.
- Wer 2025 teilweise eingezahlt hat (etwa CHF 5'000), kann 2026 nur die Differenz (CHF 2'258) nachzahlen.
- Der Einkauf muss bei der Vorsorgeeinrichtung beantragt werden, er erfolgt nicht automatisch.
- Pro Jahr ist nur ein Einkauf möglich, aber für mehrere Lückenjahre gleichzeitig.
3. Wie viel Steuern spart die Säule 3a wirklich?
Die Säule-3a-Einzahlung wird direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen, auf allen drei Ebenen: Bund, Kanton und Gemeinde. Die Ersparnis entspricht dem Abzugsbetrag multipliziert mit dem persönlichen Grenzsteuersatz. Da das Schweizer Steuersystem progressiv und föderalistisch geprägt ist, variiert der Vorteil je nach Wohnort erheblich.
Faustregel: Pro CHF 1'000 Einzahlung beträgt die Steuerersparnis rund CHF 200 bis CHF 400, je nach steuerbarem Einkommen und Kanton.
Steuerersparnis bei Maximaleinzahlung CHF 7'258 (ledig, 2026)
| Wohnort | Einkommen 60k | Einkommen 100k | Einkommen 150k |
|---|---|---|---|
| Zürich (Stadt) | ca. CHF 1'550 | ca. CHF 2'200 | ca. CHF 2'600 |
| Genf (Stadt) | ca. CHF 1'900 | ca. CHF 3'100 | ca. CHF 3'400 |
| Bern (Stadt) | ca. CHF 1'800 | ca. CHF 2'800 | ca. CHF 3'100 |
| Luzern (Stadt) | ca. CHF 1'221 | ca. CHF 1'800 | ca. CHF 2'100 |
| Zug (Stadt) | ca. CHF 782 | ca. CHF 1'200 | ca. CHF 1'500 |
Quellen: kantonsvergleich.ch, LUKB. Werte gerundet.
Hochsteuerkantone wie Basel-Stadt, Bern und Genf bieten die grösste absolute Steuerersparnis pro Säule-3a-Einzahlung. In Steueroasen wie Zug oder Nidwalden ist der absolute Vorteil pro Einzahlung geringer, dafür ist die Gesamtsteuerlast bereits tiefer.
Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100'000 beträgt der Unterschied zwischen Zug und Genf fast CHF 2'000 pro Jahr. Bei 30 Jahren Einzahlungsdauer summiert sich das auf bis zu CHF 60'000 nur durch die Einzahlungsersparnis (ohne Renditeeffekt).
→ Vergleiche die Steuerlast in unserem Top-Gemeinden-Ranking
4. Bank-3a oder Versicherungs-3a: Was ist besser?
Der steuerliche Abzug ist identisch, egal ob die Einzahlung auf ein Bankkonto oder in eine Versicherungspolice fliesst. Die Unterschiede liegen in Flexibilität, Kosten und Risikoschutz.
| Kriterium | Bank-3a | Versicherungs-3a |
|---|---|---|
| Steuerlicher Abzug | identisch | identisch |
| Einzahlungsflexibilität | frei wählbar (0 bis Maximum) | vertraglich feste Prämie |
| Risikoschutz | kein | Tod, Erwerbsunfähigkeit abgedeckt |
| Anlagemöglichkeiten | Sparkonto oder Wertschriftendepot | Garantieverzinsung oder fondsgebunden |
| Kostentransparenz | hoch (TER 0 bis 1.5%) | oft intransparent, Abschlusskosten |
| Bezugsflexibilität | jederzeit auf andere Bank übertragbar | oft bis Vertragsende gebunden |
| Staffelung beim Bezug | jederzeit durch mehrere Konten | nur bei Vertragsabschluss planbar |
Digitale Anbieter wie finpension, frankly oder VIAC bieten 3a-Wertschriftenlösungen mit tiefen TERs (0.39 bis 0.50 Prozent) und bis zu 100 Prozent Aktienanteil. Gegenüber einem reinen Sparkonto (Zins ca. 0.5 bis 1.0 Prozent) kann das über 30 Jahre einen Unterschied von CHF 200'000 oder mehr ausmachen.
| Anlageform | Rendite p.a. | Endkapital nach 30 Jahren (CHF 7'258 p.a.) |
|---|---|---|
| 3a-Sparkonto | 0.5 bis 1.0% | ca. CHF 235'000 |
| 3a-Wertschriften | 3 bis 6% | ca. CHF 450'000+ |
5. Bezugsstrategie: Gestaffelt auszahlen lassen
Kapitalleistungen aus der Säule 3a werden getrennt vom übrigen Einkommen zu einem stark reduzierten Vorsorgetarif besteuert. Da die Progression mit der Auszahlungshöhe steigt, ist die Staffelung über mehrere Steuerjahre ein effektiver Hebel.
Empfehlung
- Ab einem Guthaben von etwa CHF 50'000 ein neues 3a-Konto eröffnen.
- Konten mit ähnlichen Beträgen gestaffelt über 2 bis 5 Jahre auflösen.
- Ein Konto kann nur vollständig bezogen werden, Teilauszahlungen sind ausgeschlossen (ausser beim WEF-Vorbezug).
- PK-Kapital und 3a-Bezüge auf unterschiedliche Steuerjahre verteilen, da sie sonst in den meisten Kantonen zusammengerechnet und progressiv besteuert werden.
Beispiel Kanton Luzern: Ab Steuerperiode 2025 gilt ein neuer zivilstandsunabhängiger Tarif: 0.5 Prozent auf den ersten CHF 40'000, 1.4 Prozent ab CHF 40'000. Ab 2028 sinkt der Satz oberhalb der Schwelle weiter auf 1.0 Prozent. Das macht gestaffelte Bezüge im LU besonders attraktiv.
Vorzeitiger Bezug (Ausnahmen)
- Erwerb oder Renovierung von selbstgenutztem Wohneigentum (WEF-Vorbezug)
- Rückzahlung eines Hypothekardarlehens
- Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Bezug einer ganzen IV-Rente
- Definitives Verlassen der Schweiz
6. Die häufigsten Fehler und wie du sie vermeidest
- Zu spät einzahlen. Die Einzahlung muss bis 31. Dezember auf dem Vorsorgekonto gutgeschrieben sein, nicht nur überwiesen. Empfehlung: Dauerauftrag mit Frist vor dem 20. Dezember.
- Nur ein 3a-Konto führen. Wer das gesamte Guthaben auf einem einzigen Konto ansammelt, verliert beim Bezug die Staffelungsmöglichkeit. Ab CHF 50'000 Guthaben ein neues Konto eröffnen.
- Zu konservativ anlegen. Bei langem Zeithorizont (über 10 Jahre) verzichtet ein reines Sparkonto auf erhebliche Rendite. Differenz über 30 Jahre: rund CHF 215'000.
- ETFs statt Vorsorgefonds. Bei der Säule 3a sind spezielle Vorsorgefonds steuerlich vorteilhafter, da Vorsorgegelder oft von ausländischen Quellensteuern auf Dividenden befreit sind. Renditevorteil: bis 0.3 Prozent p.a.
- Anbieter nicht vergleichen. Digitale Vorsorgelösungen sind oft 1 Prozent TER günstiger als traditionelle Bankfonds.
- Versicherungspolice unkritisch abschliessen. Klassische kapitalbildende Lebensversicherungen weisen hohe Abschlusskosten und geringe Flexibilität auf.
- Nachzahlungspotenzial 2026 nicht nutzen. Wer 2025 keine oder nur teilweise Einzahlungen geleistet hat, kann ab 2026 erstmals nachzahlen.
- Potenzial als Ehepaar nicht voll ausschöpfen. Beide Ehegatten haben ein eigenes 3a-Einzahlungsrecht. Ein Haushalt mit zwei Erwerbstätigen kann gemeinsam CHF 14'516 pro Jahr einzahlen und steuerlich abziehen.
7. Besonderheiten für Selbstständige ohne BVG
Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse dürfen 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 36'288, in die Säule 3a einzahlen (Art. 7 Abs. 1 lit. b BVV 3).
- Massgebend ist das Nettoeinkommen nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge inkl. AHV.
- Wer gleichzeitig angestellt (mit PK) und selbstständig ist, gilt ab 2026 nur noch als Angestellter mit Maximum CHF 7'258.
- Bei Nachzahlungen gilt auch für Selbstständige die Deckelung auf CHF 7'258 pro Nachzahlungsjahr.
Für Selbstständige ohne 2. Säule kann die Säule 3a einen wesentlichen Teil der Vorsorgelücke schliessen.
8. Checkliste Steuerjahr 2026
- Ordentliche Einzahlung 2026: bis 31.12.2026, mit Wertstellung beachten.
- Monatlicher Dauerauftrag: CHF 604.85 für Angestellte mit PK.
- Nachzahlung für Lücke 2025: nach vollständiger Einzahlung 2026 schriftlich bei der Vorsorgestiftung beantragen.
- Neues 3a-Konto bei über CHF 50'000: für strategische Bezugsstaffelung.
- Anlageform: Aktienfonds bei Zeithorizont über 10 Jahre bevorzugen.
- Steuernachweis: Bescheinigung von der Vorsorgeeinrichtung für die Steuererklärung anfordern.
Häufige Fragen
Kann ich 2026 mehr als CHF 7'258 einzahlen?
Ja, falls du 2025 nicht den Maximalbetrag eingezahlt hast und ab 2026 die Nachzahlung beantragst. Maximum 2026 inklusive Nachzahlung für 2025: CHF 14'516. Voraussetzung ist, dass der ordentliche 2026-Betrag zuerst vollständig einbezahlt wurde.
Lohnt sich Säule 3a auch bei niedrigem Einkommen?
Die Steuerersparnis ist proportional zum Grenzsteuersatz. Bei sehr niedrigem Einkommen (unter CHF 30'000) ist die absolute Ersparnis gering, der Vorsorgeeffekt bleibt aber bestehen. Bei mittleren bis hohen Einkommen ist die Säule 3a steuerlich besonders attraktiv.
Was passiert mit meiner Säule 3a wenn ich auswandere?
Bei definitivem Verlassen der Schweiz kann das 3a-Guthaben vorzeitig bezogen werden. Es fällt dann eine reduzierte Quellensteuer an, deren Höhe vom Wohnsitz der Vorsorgestiftung abhängt (Schwyz und Schaffhausen sind beliebt wegen tiefer Sätze).
Kann ich Säule 3a-Einzahlungen rückwirkend für 2024 oder früher nachzahlen?
Nein. Die Nachzahlungsregelung gilt erstmals 2026 für das Jahr 2025. Lücken aus 2024 und früher sind nicht nachholbar.
Quellen
- EFD-Medienmitteilung vom 17.11.2025 zu Höchstabzügen Säule 3a Steuerjahr 2026 (efd.admin.ch)
- BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen): Dritte Säule, nachträgliche Einkäufe (bsv.admin.ch)
- BVV 3 (SR 831.461.3): Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen
- Bundesratsbeschluss vom 6.11.2024: Änderung BVV 3, in Kraft per 1.1.2025
- ESTV-Steuerdaten und kantonale Steuersätze
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